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Pflegegrad beantragen – So sichern Sie sich die Leistungen der Pflegeversicherung

Wenn ein Angehöriger oder Sie selbst im Alltag zunehmend Unterstützung benötigen, kann ein Pflegegrad die Grundlage für wichtige Leistungen der Pflegeversicherung sein. Dazu gehören unter anderem Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege, Tagespflege und Pflegehilfsmittel.

Viele Menschen stellen den Antrag jedoch erst spät oder wissen nicht genau, wie das Verfahren funktioniert. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen Schritt für Schritt den Weg zum Pflegegrad.

Was ist ein Pflegegrad?

Der Pflegegrad beschreibt, wie stark die Selbstständigkeit eines Menschen eingeschränkt ist. Seit 2017 gibt es fünf Pflegegrade:

PflegegradBeschreibung
Pflegegrad 1Geringe Beeinträchtigung
Pflegegrad 2Erhebliche Beeinträchtigung
Pflegegrad 3Schwere Beeinträchtigung
Pflegegrad 4Schwerste Beeinträchtigung
Pflegegrad 5Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen

Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher sind die Leistungen der Pflegeversicherung.

Wer kann einen Pflegegrad beantragen?

Grundsätzlich kann jede Person einen Pflegegrad beantragen, wenn sie dauerhaft Hilfe im Alltag benötigt. Dies betrifft beispielsweise Menschen mit: körperlichen Einschränkungen, Demenz, Parkinson, Schlaganfallfolgen, neurologischen Erkrankungen, psychischen Erkrankungen, altersbedingten Einschränkungen. Entscheidend ist nicht die Diagnose, sondern der tatsächliche Unterstützungsbedarf im Alltag.

Wo wird der Pflegegrad beantragt?

Der Antrag wird bei der zuständigen Pflegekasse gestellt. Die Pflegekasse ist immer an die Krankenkasse angeschlossen. Beispiele: AOK Pflegekasse, TK Pflegekasse, Barmer Pflegekasse, DAK Pflegekasse, IKK Pflegekasse. Ein kurzer Anruf genügt meist, um den Antrag anzufordern. Viele Pflegekassen bieten mittlerweile auch Online-Anträge an.

Wann sollte man einen Pflegegrad beantragen?

Sobald regelmäßige Unterstützung notwendig wird. Typische Anzeichen: Hilfe beim Waschen oder Anziehen, Schwierigkeiten beim Treppensteigen, Probleme bei der Medikamenteneinnahme, Orientierungsschwierigkeiten, Vergesslichkeit, Unterstützung beim Einkaufen, Hilfe bei der Haushaltsführung. Viele Familien warten zu lange und verschenken dadurch Leistungen.

Schritt 1: Antrag bei der Pflegekasse stellen

Der erste Schritt ist die formlose Antragstellung. Ein einfacher Satz genügt: „Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung." Wichtig: Der Leistungsanspruch beginnt grundsätzlich ab dem Monat der Antragstellung. Deshalb sollte der Antrag möglichst früh gestellt werden.

Schritt 2: Termin zur Begutachtung erhalten

Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) oder bei privat Versicherten MEDICPROOF. Anschließend wird ein Begutachtungstermin vereinbart. Die Begutachtung findet meistens zuhause statt. Teilweise sind auch Videobegutachtungen möglich.

Schritt 3: Auf die Begutachtung vorbereiten

Viele Pflegegrade werden zu niedrig eingestuft, weil Betroffene ihre Schwierigkeiten herunterspielen. Der Gutachter bewertet den tatsächlichen Alltag. Deshalb sollte man ehrlich darstellen: welche Tätigkeiten selbstständig möglich sind, wo Unterstützung benötigt wird, wie oft Hilfe erforderlich ist.

Pflegetagebuch führen

Besonders hilfreich ist ein Pflegetagebuch. Darin wird dokumentiert: Körperpflege, Mobilität, Ernährung, Medikamentengabe, Orientierung, Betreuung. Ein Pflegetagebuch liefert dem Gutachter ein realistisches Bild des Pflegeaufwandes.

Schritt 4: Die Begutachtung

Während der Begutachtung prüft der Gutachter die Selbstständigkeit in verschiedenen Lebensbereichen. Dabei werden sechs Bereiche bewertet:

  • Mobilität (z. B. Aufstehen, Hinsetzen, Treppensteigen, Fortbewegung)
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (z. B. Erinnerungsvermögen, Orientierung, Gesprächsführung)
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (z. B. Ängste, nächtliche Unruhe, aggressives Verhalten)
  • Selbstversorgung (z. B. Waschen, Duschen, Anziehen, Essen und Trinken)
  • Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen (z. B. Medikamentengabe, Verbandswechsel, Arztbesuche)
  • Gestaltung des Alltagslebens (z. B. Tagesstruktur, soziale Kontakte, Beschäftigung)

Wie wird der Pflegegrad berechnet?

Für die einzelnen Bereiche werden Punkte vergeben. Aus der Gesamtpunktzahl ergibt sich der Pflegegrad. Je höher die Punktzahl, desto höher der Pflegegrad.

Wann erhält man die Entscheidung?

Nach der Begutachtung erstellt der Medizinische Dienst ein Gutachten. Anschließend entscheidet die Pflegekasse über den Pflegegrad. Der Bescheid wird schriftlich zugestellt.

Was tun bei Ablehnung?

Wird kein Pflegegrad bewilligt oder erscheint die Einstufung zu niedrig, kann Widerspruch eingelegt werden. Wichtig: Der Widerspruch muss innerhalb der angegebenen Frist erfolgen. Viele Pflegegrade werden nach einem Widerspruch höher eingestuft.

Welche Leistungen gibt es nach der Bewilligung?

Je nach Pflegegrad können verschiedene Leistungen genutzt werden. Dazu gehören beispielsweise: Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Tagespflege, Wohnraumanpassung, Entlastungsleistungen, Pflegehilfsmittel.

Pflegehilfsmittel nicht vergessen

Viele Menschen konzentrieren sich zunächst auf Pflegegeld und übersehen dabei die Pflegehilfsmittel. Dabei können diese den Alltag erheblich erleichtern. Dazu gehören beispielsweise: Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen, Mundschutz, FFP2-Masken.

Unterstützung durch die KAPTA Pflegebox

Sobald ein Pflegegrad bewilligt wurde, können Pflegebedürftige verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung nutzen. Die KAPTA Pflegebox unterstützt Pflegebedürftige und Angehörige bei der Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch. Wir unterstützen bei der Antragstellung und kümmern uns um die regelmäßige Lieferung direkt nach Hause.

Häufige Fragen (FAQ)

Kann ich einen Pflegegrad auch für meine Eltern beantragen?

Ja. Angehörige können den Antrag häufig im Namen der betroffenen Person stellen.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Dies hängt von der Pflegekasse ab. Nach Antragstellung erfolgt zunächst die Begutachtung.

Muss ich bei der Begutachtung anwesend sein?

Das ist nicht verpflichtend, aber oft hilfreich. Angehörige können wichtige Informationen ergänzen.

Kann sich der Pflegegrad später ändern?

Ja. Verschlechtert sich der Gesundheitszustand, kann eine Höherstufung beantragt werden.

Was passiert nach der Bewilligung?

Nach der Bewilligung können verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung genutzt werden.

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