Pflegegrad beantragen – So sichern Sie sich die Leistungen der Pflegeversicherung
Wenn ein Angehöriger oder Sie selbst im Alltag zunehmend Unterstützung benötigen, kann ein Pflegegrad die Grundlage für wichtige Leistungen der Pflegeversicherung sein. Dazu gehören unter anderem Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege, Tagespflege und Pflegehilfsmittel.
Viele Menschen stellen den Antrag jedoch erst spät oder wissen nicht genau, wie das Verfahren funktioniert. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen Schritt für Schritt den Weg zum Pflegegrad.
Was ist ein Pflegegrad?
Der Pflegegrad beschreibt, wie stark die Selbstständigkeit eines Menschen eingeschränkt ist. Seit 2017 gibt es fünf Pflegegrade:
| Pflegegrad | Beschreibung |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | Geringe Beeinträchtigung |
| Pflegegrad 2 | Erhebliche Beeinträchtigung |
| Pflegegrad 3 | Schwere Beeinträchtigung |
| Pflegegrad 4 | Schwerste Beeinträchtigung |
| Pflegegrad 5 | Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen |
Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher sind die Leistungen der Pflegeversicherung.
Wer kann einen Pflegegrad beantragen?
Grundsätzlich kann jede Person einen Pflegegrad beantragen, wenn sie dauerhaft Hilfe im Alltag benötigt. Dies betrifft beispielsweise Menschen mit: körperlichen Einschränkungen, Demenz, Parkinson, Schlaganfallfolgen, neurologischen Erkrankungen, psychischen Erkrankungen, altersbedingten Einschränkungen. Entscheidend ist nicht die Diagnose, sondern der tatsächliche Unterstützungsbedarf im Alltag.
Wo wird der Pflegegrad beantragt?
Der Antrag wird bei der zuständigen Pflegekasse gestellt. Die Pflegekasse ist immer an die Krankenkasse angeschlossen. Beispiele: AOK Pflegekasse, TK Pflegekasse, Barmer Pflegekasse, DAK Pflegekasse, IKK Pflegekasse. Ein kurzer Anruf genügt meist, um den Antrag anzufordern. Viele Pflegekassen bieten mittlerweile auch Online-Anträge an.
Wann sollte man einen Pflegegrad beantragen?
Sobald regelmäßige Unterstützung notwendig wird. Typische Anzeichen: Hilfe beim Waschen oder Anziehen, Schwierigkeiten beim Treppensteigen, Probleme bei der Medikamenteneinnahme, Orientierungsschwierigkeiten, Vergesslichkeit, Unterstützung beim Einkaufen, Hilfe bei der Haushaltsführung. Viele Familien warten zu lange und verschenken dadurch Leistungen.
Schritt 1: Antrag bei der Pflegekasse stellen
Der erste Schritt ist die formlose Antragstellung. Ein einfacher Satz genügt: „Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung." Wichtig: Der Leistungsanspruch beginnt grundsätzlich ab dem Monat der Antragstellung. Deshalb sollte der Antrag möglichst früh gestellt werden.
Schritt 2: Termin zur Begutachtung erhalten
Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) oder bei privat Versicherten MEDICPROOF. Anschließend wird ein Begutachtungstermin vereinbart. Die Begutachtung findet meistens zuhause statt. Teilweise sind auch Videobegutachtungen möglich.
Schritt 3: Auf die Begutachtung vorbereiten
Viele Pflegegrade werden zu niedrig eingestuft, weil Betroffene ihre Schwierigkeiten herunterspielen. Der Gutachter bewertet den tatsächlichen Alltag. Deshalb sollte man ehrlich darstellen: welche Tätigkeiten selbstständig möglich sind, wo Unterstützung benötigt wird, wie oft Hilfe erforderlich ist.
Pflegetagebuch führen
Besonders hilfreich ist ein Pflegetagebuch. Darin wird dokumentiert: Körperpflege, Mobilität, Ernährung, Medikamentengabe, Orientierung, Betreuung. Ein Pflegetagebuch liefert dem Gutachter ein realistisches Bild des Pflegeaufwandes.
Schritt 4: Die Begutachtung
Während der Begutachtung prüft der Gutachter die Selbstständigkeit in verschiedenen Lebensbereichen. Dabei werden sechs Bereiche bewertet:
- Mobilität (z. B. Aufstehen, Hinsetzen, Treppensteigen, Fortbewegung)
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (z. B. Erinnerungsvermögen, Orientierung, Gesprächsführung)
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (z. B. Ängste, nächtliche Unruhe, aggressives Verhalten)
- Selbstversorgung (z. B. Waschen, Duschen, Anziehen, Essen und Trinken)
- Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen (z. B. Medikamentengabe, Verbandswechsel, Arztbesuche)
- Gestaltung des Alltagslebens (z. B. Tagesstruktur, soziale Kontakte, Beschäftigung)
Wie wird der Pflegegrad berechnet?
Für die einzelnen Bereiche werden Punkte vergeben. Aus der Gesamtpunktzahl ergibt sich der Pflegegrad. Je höher die Punktzahl, desto höher der Pflegegrad.
Wann erhält man die Entscheidung?
Nach der Begutachtung erstellt der Medizinische Dienst ein Gutachten. Anschließend entscheidet die Pflegekasse über den Pflegegrad. Der Bescheid wird schriftlich zugestellt.
Was tun bei Ablehnung?
Wird kein Pflegegrad bewilligt oder erscheint die Einstufung zu niedrig, kann Widerspruch eingelegt werden. Wichtig: Der Widerspruch muss innerhalb der angegebenen Frist erfolgen. Viele Pflegegrade werden nach einem Widerspruch höher eingestuft.
Welche Leistungen gibt es nach der Bewilligung?
Je nach Pflegegrad können verschiedene Leistungen genutzt werden. Dazu gehören beispielsweise: Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Tagespflege, Wohnraumanpassung, Entlastungsleistungen, Pflegehilfsmittel.
Pflegehilfsmittel nicht vergessen
Viele Menschen konzentrieren sich zunächst auf Pflegegeld und übersehen dabei die Pflegehilfsmittel. Dabei können diese den Alltag erheblich erleichtern. Dazu gehören beispielsweise: Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen, Mundschutz, FFP2-Masken.
Sobald ein Pflegegrad bewilligt wurde, können Pflegebedürftige verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung nutzen. Die KAPTA Pflegebox unterstützt Pflegebedürftige und Angehörige bei der Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch. Wir unterstützen bei der Antragstellung und kümmern uns um die regelmäßige Lieferung direkt nach Hause.
Häufige Fragen (FAQ)
Ja. Angehörige können den Antrag häufig im Namen der betroffenen Person stellen.
Dies hängt von der Pflegekasse ab. Nach Antragstellung erfolgt zunächst die Begutachtung.
Das ist nicht verpflichtend, aber oft hilfreich. Angehörige können wichtige Informationen ergänzen.
Ja. Verschlechtert sich der Gesundheitszustand, kann eine Höherstufung beantragt werden.
Nach der Bewilligung können verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung genutzt werden.